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KOSMETIKZUTATEN

Resveratrol
CAS 501-36-0

Produktname Resveratrol
CAS-Nr. 501-36-0
Reinheit 98%,99%
EINECS Nr. 610-504-8
Molekülformel C₁₄H₁₂O₃
Molekülgewicht 228.243
Erscheinung Weißes bis fast weißes Pulver
Verpackung aluminiumfolienbeutel, 1 kg / 5 kg
25kg/Trommel
25kg/carton
oder nach Kundenanforderungen angepasst
Aufbewahrung An einem kühlen, trockenen Ort, dicht verschlossen, fern von Wärme und Licht aufbewahren
Mindestbestellmenge 1kg
Zahlungsbedingungen Vorauszahlung (T/T), Akkreditiv (LC) oder Dokumentenakzeptanz (DA)
Lieferzeit Sofort lieferbar aus lokalem Lager, Lieferzeit 1–3 Tage
Herkunft China
Versand DHL, FedEx, TNT, EMS, Seefracht, Luftfracht

Beschreibung

  

Resveratrol, eine natürliche polyphenolische Verbindung und keine Flavonoidart, kommt in zahlreichen Pflanzen vor, beispielsweise in Trauben (insbesondere Rotwein), Polygonum cuspidatum, Erdnüssen und Beeren usw. Wenn Pflanzen UV-Strahlen, Pilzinfektionen oder mechanischen Schäden sowie anderen äußeren Stressfaktoren ausgesetzt sind, bilden sie zur Selbstschutzreaktion „Phytoalexine“.

   

Anwendungen

 

1. Im medizinischen Sektor wird Resveratrol als pharmazeutischer Zwischenstoff hauptsächlich in der präklinischen Arzneimittelforschung und -entwicklung (F&E) für kardiovaskuläre Erkrankungen (CVD) und Stoffwechselerkrankungen sowie bei der Synthese von Derivaten eingesetzt.

  

2. In der funktionellen Lebensmittel- und Getränkeindustrie wird Resveratrol aufgrund der zunehmenden Beliebtheit der Konzepte „Kosmetik & Lebensmittel Homologie“ und „orale Schönheit“ breit in gewöhnlichen Lebensmitteln verwendet.

  

3. In der Nahrungsergänzungsmittel- und Gesundheitsprodukteindustrie werden zahlreiche orale Resveratrol-Präparate aufgrund seiner positiven Wirkung auf die Zellen benötigt.

  

4. In der Kosmetik- und Körperpflegeindustrie hat Resveratrol mittlerweile große kommerzielle Erfolge erzielt. Das Pulver mit einer Reinheit von 98 % ist weltweit erhältlich.

   

Spezifikationen

   
Artikel Quelle Erscheinung Spezifikation
Natürlich extrahiertes Resveratrol Polygonum Cuspidatum Sieb. Hellgraues Pulver 98%
Traubenschale Purpurrotes Pulver 5%
Natürlich fermentiertes Resveratrol Weißes Pulver 99%

  

Artikel Spezifikation Ergebnisse Methode
Resveratrol (natürlich extrahiertes Resveratrol) ≥98.0% 99.9% HPLC
Erscheinung Blassweiß, körnig Entspricht Sensorische Eigenschaften
Physikalische und chemische Eigenschaften
Partikelgröße ≥95 % passieren 20 Mesh, ≤20 % passieren 120 Mesh Entspricht Siebend
Trockenheitsverlust ≤1.0% 0.70% GB 5009.3
Asche ≤0.50% 0.05% GB 5009.4
Schüttdichte Tatsächlichen Wert 34 g/100 ml GB 21354
Geschüttelte Dichte Tatsächlichen Wert 61 g/100 ml GB 21354
Lösemittelrückstände ≤ 1500 ppm Entspricht GB 5009.262
Emodin ≤ 0,5 ppm Entspricht HPLC
Schwermetalle
Blei (Pb) ≤2,0 ppm Nicht erkannt GB 5009.74
Arsen (As) ≤1,0 ppm Nicht erkannt GB 5009.12
Quecksilber (Hg) ≤0,1 ppm Nicht erkannt GB 5009.11
Cadmium (Cd) ≤1,0 ppm Nicht erkannt GB 5009.17
Mikrobiologische Tests
Gesamtplattenzahl ≤10000cfu/g Entspricht GB 4789.2
Hefepilze & Schimmelpilze ≤1000cfu/g Entspricht GB 4789.15
E. coli Negativ Negativ GB 4789.38
Salmonellen Negativ Negativ GB 4789.4
Fazit Entspricht der internen Norm.
    
Artikel Spezifikation Ergebnisse Methode
Gehaltsbestimmung (natürlich fermentierter Resveratrol) 99.0-101.0% 99.42% HPLC
Erscheinung Blassweißes oder gelbliches Pulver Entspricht Sensorische Eigenschaften
Kennzeichnung
Ir Das Spektrum muss entsprechen Entspricht Ir
HPLC Die Retentionszeit muss entsprechen Entspricht HPLC
Physikalische und chemische Eigenschaften
Trockenheitsverlust ≤0.50% 0.06% CP 2020
Partikelgröße ≥90 % durch 60-Mesh Entspricht CP 2020
Asche ≤0.50% 0.06% CP 2020
Verwandte Substanzen
Dihydroresveratrol ≤0.5% Nicht erkannt HPLC
Pinosylvin ≤0.5% Nicht erkannt HPLC
Kumarsäure ≤0.5% Nicht erkannt HPLC
Zimtsäure ≤0.5% Nicht erkannt HPLC
Phloretinsäure ≤0.1% Nicht erkannt HPLC
Cis-Resveratrol ≤0.1% Nicht erkannt HPLC
Einzelverunreinigung ≤0.1% 0.05% HPLC
Gesamtunreinheiten ≤0.5% 0.05% HPLC
Restlösemittel (Ethanol) ≤1000PPM 242 ppm GC
Schwermetalle ≤10 ppm Entspricht USP <730>
Blei (Pb) ≤ 0,5 ppm Entspricht USP <730>
Cadmium (Cd) ≤1,0 ppm Entspricht USP <730>
Quecksilber (Hg) ≤0,1 ppm Entspricht USP <730>
Arsen (As) ≤1,0 ppm Entspricht USP <730>
Mikrobiologische Tests
Gesamtplattenzahl ≤1000cfu/g Entspricht CP 2020
Hefepilze & Schimmelpilze ≤100KE/G Entspricht CP 2020
Darmstabchen ≤ 0,92 MPN/g Entspricht CP 2020
E. coli Negativ Negativ CP 2020
Pseudomonas Negativ Negativ CP 2020
Salmonellen Negativ Negativ CP 2020
Fazit Entspricht dem internen Standard.
  

Vorteile

 

1. Wir halten nicht nur die HPLC-Reinheit bei ≥98 % aufrecht, sondern kontrollieren zudem die Kennwerte streng mittels genauer Analyse:
a. Bei der Pflanzenextraktionstechnologie eliminieren wir polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle und Pestizidrückstände.
b. Bei dem biologischen Fermentationsprozess gewährleisten wir eine reinweiße Farbe, keinerlei Pestizidrückstände sowie keinerlei Lösungsmittelrückstände, was den strengen Audits der EFSA und der FDA entspricht.

  

2. Wir stellen für die jeweiligen und spezifischen Chargen ein vollständiges Analysezertifikat (COA) sowie eine konforme Sicherheitsdatenblatt (SDB/MSDS) zur Verfügung, sodass Sie den Zollabfertigungsprozess reibungslos und ohne rechtliche Risiken erfolgreich abschließen können.

  

3. Da Resveratrol Nachteile wie „geringe Wasserlöslichkeit, leichte Oxidierbarkeit und niedrige Bioverfügbarkeit“ aufweist, können wir diese Herausforderungen glücklicherweise lösen. Neben dem herkömmlichen Pulver bieten wir maßgeschneidertes Mikropulver mit hoher Bioverfügbarkeit an, beispielsweise mikroverkapseltes Resveratrol oder nano-verkapseltes Resveratrol, wodurch die Herausforderungen in Forschung und Entwicklung (F&E) direkt bewältigt werden. Darüber hinaus erfüllen wir nicht nur die üblichen oralen Sicherheitsstandards für Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch die strengen Anforderungen hinsichtlich der transdermalen Absorptionsrate und der Formulierungskompatibilität für Anti-Aging-Hautpflegeprodukte.

      

Häufig gestellte Fragen

 

Frage 1: Welche Quelle hat das Resveratrol? Wird es natürlicherweise extrahiert oder synthetisch hergestellt?

A: Wir bieten zwei hochwertige Resveratrol-Produkte an, um unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Märkten zu erfüllen: Es wird aus Polygonum cuspidatum gewonnen, und der Gehalt an trans-Resveratrol beträgt 98 % – dies ist die erste Wahl für traditionelle Nahrungsergänzungsmittel und natürliche Gesundheitsprodukte. Der Reinheitsgrad von trans-Resveratrol liegt jedoch bei 99 %, wenn es mithilfe einer Fermentationstechnologie hergestellt wird, wodurch Risiken durch Pestizidrückstände, Schwermetalle und pflanzliche Allergene aus Pflanzen vermieden werden. Daher ist es die ideale Wahl für hochwertige Hautpflegeformulierungen und präzise Formulierungen.

  

F2: Welcher Kontrollwert gilt für Emodin bei Resveratrol, das aus Polygonum cuspidatum extrahiert wurde?

A: Bei Premium-Hautpflegeprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln liegt der Emodin-Gehalt unter 0,1 % (bei der HPLC-Analyse ist er nahezu nicht nachweisbar), was sicherstellt, dass unsere Inhaltsstoffe weder Hautreizungen noch Verfärbungen der Formulierung verursachen und die Sicherheit oraler Formulierungen gewährleistet ist.

  

F3: Können Sie Gutachten unabhängiger Dritter vorlegen? Und worum handelt es sich dabei?

A: Wir stellen für jede Charge stets ein COA, ein MSDS und ein TDS zur Verfügung. Gleichzeitig kooperieren wir langfristig mit unabhängigen Drittpartei-Institutionen wie SGS oder Eurofins und liefern regelmäßig Prüfberichte, darunter Analysen zu PAHs, HPLC-Tests, Schwermetallen (Pb, As, Hg, Cd), Pestizidrückständen sowie mikrobiologischen Spezifikationen.

  

F4: Erfüllt Ihr Resveratrol die gesetzlichen Anforderungen für kosmetische Inhaltsstoffe und Nahrungsergänzungsmittel in der EU bzw. den USA?

A: Für den US-Markt als Nahrungsergänzungsmittel müssen die Schwermetallgehalte die Anforderungen der Proposition 65 erfüllen. Auf dem EU-Markt müssen aus Pflanzen gewonnene PAHs und Aflatoxine die EU-Lebensmittelsicherheitsvorschriften einhalten. Kosmetische Inhaltsstoffe müssen schließlich die Zulassungskriterien der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 erfüllen.

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